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beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation gemäß § 2 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV führen wir drei Varianten durch:

  1. Vollzeit in einem Kurs
  2. Blockunterricht
  3. berufsbegleitend

Und wir machen Euch fit für die Prüfung bei der IHK